Lärmexposition Brech- und Siebanlage

Was nicht gemessen wird, lässt sich nicht steuern
Lärmexposition Brech- und Siebanlage beginnt nicht damit, an einer Stelle den Schallpegelmesser hochzuhalten und eine Zahl abzulesen. Gesteuert wird nicht der momentane Schalldruck, sondern die auf eine Achtstundenschicht bezogene Exposition der Beschäftigten. In derselben Anlage haben ein Schlosser, der zwanzig Minuten neben dem Sieb arbeitet, und ein Fahrer, der acht Stunden in der Kabine sitzt, völlig verschiedene Expositionen, gleichgültig welche Zahl das Gerät im Augenblick anzeigt. Der erste Schritt ist deshalb keine Messung, sondern eine Tätigkeitskarte: wer hält sich wo und wie lange auf.
Was Auslösewerte und Grenzwert auslösen
Die Vorschrift trennt drei Schwellen. Der untere Auslösewert liegt bei 80 dB(A) Tagesexposition und 135 dB(C) Spitzenschalldruck; wird er überschritten, muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen sowie über Risiko und richtige Anwendung unterweisen. Der obere Auslösewert liegt bei 85 dB(A) und 137 dB(C); dort wird das Tragen verpflichtend, ein technisches und organisatorisches Minderungsprogramm läuft an, der Bereich wird gekennzeichnet und der Zugang beschränkt. Der Expositionsgrenzwert liegt bei 87 dB(A) und 140 dB(C) und darf unter keinen Umständen überschritten werden.
Der entscheidende Unterschied: wo die Dämmwirkung zählt
Bei der Beurteilung der Auslösewerte bleibt die Dämmwirkung des Gehörschutzes unberücksichtigt; ausgegebene Kapselgehörschützer bringen einen Bereich also nicht unter den Auslösewert. Bei der Beurteilung der Einhaltung des Grenzwerts wird die Dämmwirkung dagegen angerechnet. Genau diese Unterscheidung verhindert, dass Gehörschutz technische Maßnahmen ersetzt. Schwankt die Tagesexposition von Tag zu Tag deutlich, darf statt der täglichen die wöchentliche Exposition herangezogen werden, doch auch der Wochenwert darf den Grenzwert nicht überschreiten.
| Schwelle | Tagesexposition | Spitzenschalldruck | Ausgelöste Pflicht |
|---|---|---|---|
| Unterer Auslösewert | 80 dB(A) | 135 dB(C) | Gehörschutz bereitstellen, Information und Unterweisung |
| Oberer Auslösewert | 85 dB(A) | 137 dB(C) | Tragepflicht, Minderungsprogramm, Bereichskennzeichnung |
| Expositionsgrenzwert | 87 dB(A) | 140 dB(C) | Nicht überschreitbar; Dämmwirkung wird angerechnet |
Kartierung: vom Quellenverzeichnis zur tätigkeitsbezogenen Rechnung
Eine brauchbare Lärmkarte hat drei Schichten. Die erste ist das Quellenverzeichnis: Brechergehäuse, Siebkasten und Siebbelag, Aufgeber, Bandtrommeln, Kompressor, Generator und die Aufgabestelle des Materials werden einzeln aufgeführt. Die zweite ist die Bereichsmessung; die Anlage wird in ein Raster geteilt und in jeder Zelle unter typischen Produktionsbedingungen gemessen. Die dritte ist die tätigkeitsbezogene Rechnung: Für jede Tätigkeit wird notiert, wie viele Minuten sie in welchem Bereich dauert, und aus diesen Zeiten und den Bereichspegeln ergibt sich die persönliche Achtstundenexposition.
Die Messung an der leeren Anlage ist ein verbreiteter Fehler. Der Pegel bei leer drehendem Brecher liegt weit unter dem Pegel bei voller Aufgabe und beladenem Sieb. Ebenso reicht eine einzelne Ablesung nicht: Ändern sich Gesteinshärte, Aufgabekorngröße oder Siebbelagstyp, wird die Tabelle neu aufgestellt.
| Quelle | Dominierender Mechanismus | Minderung an der Quelle |
|---|---|---|
| Materialabwurf in den Bunker | Aufprallenergie aus der freien Fallhöhe | Fallhöhe verkürzen, Prallfläche gummieren |
| Siebkasten und Siebbelag | Abstrahlung schwingender Bleche | Entdröhnung, Gummi- oder Polyurethanbelag |
| Brechergehäuse | Übertragung der Schlagenergie in die Struktur | Gehäusedämpfung, geschlossene Aufgabe |
| Bandtrommeln und Rollen | Drehteile und Abstreiferkontakt | Auswuchten, Ausrichten, Rollentausch |
| Kompressor und Generator | Motor- und Abgasabstrahlung | Schallschutzhaube, Schalldämpfer |
Erst die Quelle, dann der Weg, zuletzt der Mensch
Die Reihenfolge der Minderung ist nicht beliebig. Am wirksamsten greift man an der Quelle an: freie Fallhöhe des Materials verringern, Prallflächen gummieren, auf dem Siebdeck Gummi oder Polyurethan statt Stahl wählen, Bleche entdröhnen. Danach folgen Maßnahmen auf dem Weg: Kapselungen und Schirme um die Maschine, eine schallgedämmte Fahrerkabine und dichte Türen und Scheiben an dieser Kabine. Anschließend kommen organisatorische Maßnahmen: Aufenthaltszeit im lauten Bereich verkürzen, Wartung in Produktionspausen legen, durch Fernüberwachung Begehungen einsparen. Persönlicher Gehörschutz ist das letzte Glied und ersetzt die vorherigen nie. Da die Wahl des Siebbelags Durchsatz und Lärm zugleich beeinflusst, wird die Konfiguration eines Kreisschwingsiebs gemeinsam von Produktion und Arbeitssicherheit festgelegt.
Auch Überprotektion ist ein Risiko
Ein Gehörschutz mit sehr hoher Dämmung kann den am Ohr ankommenden Pegel so weit senken, dass Sprache, Warnsignale und Veränderungen im Maschinengeräusch nicht mehr wahrnehmbar sind. Auf einem Hof mit rangierenden Ladern ist das ein unmittelbares Unfallrisiko. Der Schutz wird anhand der gemessenen Exposition ausgewählt; die höchste verfügbare Dämmung ist nicht automatisch die richtige.
Aufzeichnung, Nachweis und Wiederholung
Ergebnisse werden zusammen mit der Produktionsbedingung festgehalten, unter der gemessen wurde: welches Gestein, welche Aufgabekorngröße, welcher Durchsatz, welcher Siebbelag. Nach jeder Maßnahme wird an derselben Stelle erneut gemessen, sonst bleibt offen, ob sie gewirkt hat. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Hörtests werden gemeinsam mit diesen Aufzeichnungen bewertet. Die weiteren Themen des Feldes sind unter Arbeitssicherheit gesammelt.
Häufige Fragen
Wir haben Gehörschutz ausgegeben, ist die Pflicht erfüllt?
Nein. Bei der Beurteilung der Auslösewerte zählt die Dämmwirkung nicht, ausgegebener Schutz senkt den Bereich also nicht unter die Schwelle. Das technische und organisatorische Programm läuft unabhängig davon.
Wie oft ist zu wiederholen?
Neben einem festen Turnus löst jede Änderung eine Messung aus: neue Maschine, anderes Aufgabematerial, geänderter Siebbelagstyp, Kapazitätserhöhung oder neue Aufstellung.
Wird in der Kabine gemessen?
Ja. Die Exposition des Fahrers wird aus dem Pegel in der Kabine berechnet, und dieser steigt rasch, sobald die Dichtungen nachlassen; deshalb werden Türdichtung und Scheibenränder regelmäßig geprüft.
Definitionen technischer Begriffe: Glossar




